Volksschule Horitschon

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ElternvertreterInnen

In der Schulpartnerschaft gibt es ein Dreiecksverhältnis: Eltern - SchülerInnen – LehrerInnen.

Erfolgreiche Erziehungsarbeit kann nur im Zusammenwirken von Eltern und Schule gelingen. Aus diesem Grund wurden beratende und beschließende Mitwirkungsrechte im Schulunterrichtsgesetz festgelegt.

Eine gute Kooperation von Eltern und Schule ist das Fundament einer zum Wohle des Kindes von beiden Seiten getragenen Erziehungsarbeit.

Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule lässt sich nicht anordnen – sie muss gewollt werden. Das setzt aber voraus, dass jeder der Beteiligten die Zusammenarbeit als Grundvoraussetzung für die Bildung, Ausbildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler annimmt.

Eine Kooperation zwischen Schule und Elternhaus im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ist die beste Grundlage für ein lebendiges Miteinander der ganzen Schulfamilie.



Gewählte Elternvertreterinnen im Schuljahr 2024/25:

 

1. Klasse: Eva-Maria GOBER, Petra HALLER

2. Klasse: Simone NEUBAUER, Heike MAYRHOFER

3. Klasse: Martina PINTER, Barbara STEINWENKER-JUST


 

 

 

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