Marktgemeinde HORITSCHON

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Verbindliche Bedarfserhebung für die Sommerferien 2024
 
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!

Um das Betreuungsangebot in den Sommerferien 2024 gemäß Ihrem Bedarf zu planen und um die entsprechenden Betreuungsressourcen zeitgerecht bereitstellen zu können, bitten wir Sie, Ihren Betreuungsbedarf bis

Freitag, 05. April 2024, 12.00 Uhr

bekannt zu geben.

Später einlangende Meldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Aufgrund von Instandhaltungs- und Grundreinigungsarbeiten wird in den letzten drei Ferienwochen (KW 33 - 35) keine Ferienbetreuung angeboten.

Sollte Ihr Kind die verbindlich angemeldete Betreuung nicht in Anspruch nehmen, ist ein Kostenersatz in der Höhe von € 10,00 pro Tag zu leisten (ausgenommen im Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung).

Alle angegebenen Daten werden vertraulich behandelt!

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Gerhard Petschowitsch, BA MSc
 


* = Pflichtfeld (muss eingeben bzw. ausgewählt werden)


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Es wird darauf hingewiesen, dass die Kinderkrippe täglich von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet ist. Die restliche Betreuungszeit für die Krippenkinder erfolgt in einer Sammelgruppe im Kindergarten.


































Spamschutz Captcha - damit werden auch die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen:


Information zur Anmeldebestätigung:

Sie erhalten nach dem Absenden Ihrer Dateneingabe eine Systemmeldung direkt auf dem Bildschirm. Im Anschluss versendet unser System an die von Ihnen eingegebene eMail-Adresse eine Zusammenfassung Ihrer gemeldeten Daten. Wenn Sie keine eMail-Nachricht erhalten, kontrollieren Sie bitte Ihren SPAM-Ordner. Sollte auch hier keine Bestätigung eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt der Marktgemeinde Horitschon.

Seitens des Rechtsträgers sind tageweise Anmeldungen vorgesehen, daher werden Sie ersucht, den Bedarf nur an jenen Tagen zu melden, an denen eine Betreuung erforderlich ist.

Elterninformation:

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder (Fixkosten: € 6,00 pro Tag), die Verabreichung von Mahlzeiten (Fixkosten: € 5,10 Kindergarten, € 5,40 Volksschule, € 5,90 NMS), die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
  • Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Kinderbildungs- und betreuungs­einrichtung in den Ferienzeiten nur bei einem Bedarf gemäß § 16 Abs. 4 verpflichtend erfolgen muss.

  • Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) wird eine Rücksprache mit dem Erhalter empfohlen.

Information zum Datenschutz:

Ich willige in die Verarbeitung meiner, oben von mir bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zur verbindlichen Bedarfserhebung für die Ferienzeiten gemäß §§ 4 Abs. 2, 16 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 idgF, § 2 Abs. 4 und 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985, idF BGBl. I Nr. 96/2022 durch die Marktgemeinde Horitschon ein. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Ich habe das Recht meine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Die personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen nur so lange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Verjährung potentieller Rechtsansprüche noch nicht eingetreten ist.

Unter den Voraussetzungen des anwendbaren Rechts habe ich das Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weiters besteht das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 2016/679, ist die Marktgemeinde Horitschon, 7312 Horitschon, Hauptstraße 43, post@horitschon.bgld.gv.at. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde, Land Burgenland - Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1; E-Mail: post.a2-DSBAGem@bgld.gv.at, zu wenden.

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